Über den Tellerrand geblickt
Beschlossene Gesetzesentwürfe zum assistierten Suizid und zur verbesserten Palliativversorgung
Der Deutsche Bundestag hat im November 2015 eine Neuregelung zur Sterbehilfe beschlossen, die im Strafgesetzbuch verankert werden soll. Bestraft werden soll in Zukunft jede geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Dabei ist geschäftsmäßig als eine Tätigkeit von Einzelpersonen, Organisationen oder Vereinen zu verstehen, die selbständig und in Wiederholungsabsicht ausgeübt wird, unabhängig davon, ob die Absicht besteht, einen Gewinn oder sonstigen Vorteil zu erzielen. Sterbehilfevereine sind damit endgültig nicht erlaubt. Nicht bestraft werden Angehörige und besonders nahestehende Person für Beihilfe zum Suizid. Unklar jedoch ist die Bewertung wiederholter Suizidbeihilfe durch Ärzte (Quelle: http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/bundestag-hat-neuregelung-zur-sterbehilfe-beschlossen_220_327380.html; Aufruf am 12.11.2015).
Gleichzeitig mit der Neuregelung zum assistierten Suizid wurde vom Deutschen Bundestag ein Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) auf den Weg gebracht, das zahlreiche Verbesserungen der Hospiz- und Palliativversorgung bedenkt. Unter anderem werden die ambulanten (Hospiz-) Dienste berücksichtigt, die Hospizarbeit in Pflegeheimen und die Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung im klinischen Bereich. Die Akademie am Johannes-Hospiz wird im Herbst 2016 einen Vortrag zu diesem Thema anbieten. In ihm wird eine erste Bilanz zum HPG gezogen, indem es die wesentlichen Regelungen noch einmal benennt, sie kritisch einordnet und die Perspektive mit ihm nach vorne richtet.
Sie möchten unsere Arbeit unterstützen?
Um unseren Hospizbewohnern bis zuletzt ein Leben in Würde ermöglichen zu können, aber auch für den ambulanten Dienst und die Trauerbegleitung benötigen wir Ihre Spende. – Herzlichen Dank.
Unser Spendenkonto
Darlehnskasse Münster
IBAN: DE30 4006 0265 0002 2226 00
BIC: GENODEM1DKM
... oder spenden Sie hier:
Sie haben Fragen?
Ihr Ansprechpartner:
Ludger Prinz
Geschäftsführung
Telefon: 0251 9337-626
info@johannes-hospiz.de
Philomena Brinkbäumer
Leitung Öffentlichkeitsarbeit │ Fundraising
Telefon: 0251 37409325
p.brinkbaeumer@johannes-hospiz.de