Bildung
Vortrag: Die Beachtung religiöser Vielfalt - das neue Bestattungsgesetz in NRW
Einer der Schwerpunkte der Bildungsarbeit liegt auf der Vermittlung interkultureller Kompetenz in der Begleitung Sterbender und ihrer Familien. Dazu gehört auch, um sich verändernde Möglichkeiten der Bestattung zu wissen.
Nun wurde im August 2014 vom nordrhein-westfälischen Landtag ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet, das es nicht nur Kirchen und Kommunen, sondern auch Religionsgemeinschaften erlaubt, Friedhöfe zu betreiben. Dies trägt der religiösen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen Rechnung. Es besteht jetzt ein gesetzlicher Rahmen, der unter anderem auch schnellere Bestattungen erlaubt, wie sie zum Beispiel im Judentum oder dem Islam formuliert.
Um über diese Veränderungen zu erfahren, konnte für einen Vortrag in der Akademie der Referent Rainer Godry aus Krefeld gewonnen werden. Er hat an den Veränderungen des Bestattungsgesetzes als Verantwortlicher im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen bis zuletzt mitgewirkt und stellte am Abend des 15. Aprils zentrale Aspekte der Novellierung vor; so etwa zu den Themen Leichenschau, Erleichterung von Seebestattung und Verstreuung, Nachweispflicht für den Verbleib der Totenasche, Privatisierung, Muslimische Friedhöfe und insbesondere der ganz unerwartete Gegenstand „Grabsteine aus Kinderarbeit“.
Besonders erfreulich war, dass unter anderem zwei Vertreter der muslimischen Gemeinde von DITIB aus Münster und ein renommierter Bestatter der Stadt anwesend waren. So kam es zu einem lebendigen Gespräch, das immer wieder zeigte, wie wichtig die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen aus dem Bestattungswesen ist, nicht nur im Blick auf die religiöse Vielfalt, sondern auch hinsichtlich des Verbots von Grabsteinen aus Kinderarbeit oder aber im Umgang mit der Totenasche nach der Verbrennung.
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