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Aktuelles zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit in Deutschland
Die Förderung der ambulanten Hospizarbeit wurde in den vergangenen Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies hatte zur Folge, dass die Begleitung privatversicherter Erkrankter ohne finanzielle Unterstützung erfolgte, also von den Hospizen getragen bzw. aus Spenden finanziert wurde. Für die Abrechnung 2014 beteiligten sich die privaten Krankenkassen erstmalig prozentual an der Förderungssumme.
Nachstehend wird eine Bewertung aus der aktuellen Ausgabe von „DHPV aktuell“ vom 27. Februar 2015 durch den Vorsitzenden des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV), Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, zitiert. Der DHPV vertritt seit 1992 die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen und ist die bundesweite Interessensvertretung der Hospizbewegung sowie der zahlreichen Hospiz -und Palliativeinrichtungen in Deutschland.
„Nach intensiven Verhandlungen ist es nun gelungen, eine Einbeziehung der Privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfestellen in Trägerschaft des Bundes in die Förderung der ambulanten Hospizarbeit vertraglich zu regeln. Wir freuen uns sehr über diesen großen Fortschritt, der zur Stärkung und Verbesserung der Strukturen und Rahmenbedingungen der ambulanten Hospizarbeit beiträgt. Eine große Zahl der ambulanten Dienste kann dadurch noch besser sicher stellen, dass schwerstkranke Menschen medizinisch und pflegerisch gut versorgt werden, Nähe erleben und Kontakte pflegen können, dass sie Unterstützung finden und so mit der eigenen Krankheit, ihrem Sterben und dem bevorstehenden Tod nicht allein bleiben. Damit ist diese vor allem auch von den vielen Ehrenamtlichen geleistete Arbeit eine wirkliche Alternative zu Maßnahmen oder Forderungen nach einer vorzeitigen Lebensbeendigung. Die ambulante Hospizarbeit, die eine den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen entsprechende Begleitung und Versorgung gewährleistet, steht für die Solidarität mit Menschen in einer existenziellen Lebenskrise und die Bereitschaft, einen Beitrag zu einem würdevollen Sterben zu leisten.“
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