Über den Tellerrand geblickt
Der Charta-Prozess
Im Dezember 2014 unterzeichneten die Geschäftsführung der Johannes-Hospiz gGmbH und einige der Mitarbeiter unseres Hauses die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“. Das Johannes-Hospiz unterstützt damit alle jene Ziele, die um den Anspruch „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen“ formuliert worden sind. Für den Bereich der Akademie sind dies insbesondere die Felder der Fort- und Weiterbildung, die von Forschung und Entwicklung sowie der weitere Aufbau internationaler Beziehungen.
Was ist unter dieser Charta genauer zu verstehen? Sie „setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. Die fünf Leitsätze der Charta formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch.“
Die Leitsätze lauten:
Leitsatz 1: Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation
Leitsatz 2: Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen
Leitsatz 3: Anforderungen an die Aus-, Weiter-und Fortbildung
Leitsatz 4: Entwicklungsperspektiven und Forschung
Leitsatz 5: Die europäische und internationale Dimension
„Im Rahmen einer Nationalen Strategie geht es nun darum, die in der Charta formulierten Leitsätze – auch mit Unterstützung der Politik – so umzusetzen, dass jeder Betroffene unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung, der persönlichen Lebenssituation oder des Versorgungsortes eine qualitativ hochwertige palliative und hospizliche Behandlung und Begleitung erhält. In Ergänzung hierzu hat das Bundesministerium für Gesundheit im Juli 2013 das Forum „Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“ eingerichtet.“
(aus dem Informationsflyer: „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“, Stand: September 2014).
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