Christliche Patientenverfügung
Mit der „Christliche Patientenverfügung" haben die Kirchen eine Patientenverfügung entwickelt, die sich mit dem Thema Sterbebegleitung in besonderer Weise befasst. Sie sieht sich dem christlichen Glauben verpflichtet und lehnt aktive Sterbehilfe ab.
Seit 1. September 2009 tritt ein „Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" in Kraft. Damit sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1901a ff. BGB) die Voraussetzungen, die Bindungswirkung und die Reichweite von Patientenverfügungen nun ausdrücklich und eindeutig geregelt.
Das Johannes-Hospiz hat zur Orientierung eine Broschüre zum Thema Sterbehilfe und Patientenverfügung herausgegeben. Rechtsassessor (iur) Burkard Führer erläutert wesentliche Grundbegriffe und macht Formulierungsvorschläge für eine Patientenverfügung, Gesundheitsvollmacht und Betreuungsverfügung.
Außerdem enthält die Broschüre „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" und das aktuelle Patientenverfügungsgesetz.


